Rechtsprechung
BAG, 02.03.1955 - 1 AZR 246/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gehaltsabschlagsklauseln für Frauen - Tarifverträge - Grundrecht der Lohngleichheit - Nichtigkeit - Angestellte im Verkauf - Tarifgehalt für Verkaufstätigkeit - Lohnabschlagsklausel - Lohngleichheitsgrundsatz - Tarifliche Protokollnotiz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 139; GG Art. 1 Abs. 3, Art. 3 Abs. 2, Abs. 3
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 12.04.1954 - 2 Sa 566/53
- BAG, 02.03.1955 - 1 AZR 246/54
Papierfundstellen
- NJW 1955, 688
- DB 1955, 315
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
Bei dieser Rechtsprechung ist es in der Folgezeit verblieben (BAG Urteil vom 2. März 1955 - 1 AZR 246/54 - AP Nr. 6 zu Art. 3 GG; BAGE 1, 348; 4, 240; 4, 125; 4, 133 = AP Nr. 7, 16, 17, 18 zu Art. 3 GG). - ArbG Berlin, 17.04.2014 - 28 Ca 1564/14
Besitzstandszulage bei Krankenvergütung
dahin etwa bereits BAG 2, 3.1955 - 1 AZR 246/54 - AP Art. 3 GG Nr. 6 = NJW 1955, 688 ["Juris"-Rn. 31]: "Diese tarifliche Vereinbarung über eine vorzeitige Beendigung des Tarifvertrages ist so eindeutig, dass es auf den von der Beklagten im zweiten Rechtszug angetretenen Beweis, der Tarifvertrag wäre zumindest von der Arbeitgeberseite nicht abgeschlossen worden, wenn sie gewusst hätte, dass die Abschlagsklausel nicht wäre, nicht mehr ankommt.Der Beweisantritt war im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Venire contra factumproprium nicht zu beachten".S. dahin etwa bereits BAG 2, 3.1955 - 1 AZR 246/54 - AP Art. 3 GG Nr. 6 = NJW 1955, 688 ["Juris"-Rn. 31]: "Diese tarifliche Vereinbarung über eine vorzeitige Beendigung des Tarifvertrages ist so eindeutig, dass es auf den von der Beklagten im zweiten Rechtszug angetretenen Beweis, der Tarifvertrag wäre zumindest von der Arbeitgeberseite nicht abgeschlossen worden, wenn sie gewusst hätte, dass die Abschlagsklausel nicht wäre, nicht mehr ankommt.
79) S. dahin etwa bereits BAG 2, 3.1955 - 1 AZR 246/54 - AP Art. 3 GG Nr. 6 = NJW 1955, 688 ["Juris"-Rn. 31]: "Diese tarifliche Vereinbarung über eine vorzeitige Beendigung des Tarifvertrages ist so eindeutig, dass es auf den von der Beklagten im zweiten Rechtszug angetretenen Beweis, der Tarifvertrag wäre zumindest von der Arbeitgeberseite nicht abgeschlossen worden, wenn sie gewusst hätte, dass die Abschlagsklausel nicht wäre, nicht mehr ankommt.
- BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88
Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung
Bei dieser Rechtsprechung ist es auch in der Folgezeit verblieben (BAG Urteil vom 2. März 1955 - 1 AZR 246/54 - AP Nr. 6 zu Art. 3 GG; BAGE 1, 348 = AP Nr. 7 zu Art. 3 GG; 4, 240 = AP Nr. 16, aa0; 4, 125 = AP Nr. 17, aa0; 4, 133 = AP Nr. 18, aa0). - BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87
Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.1991 - 10 Sa 35/90
Anspruch des Arbeitnehmers auf Beachtung des Lohngleichheitsgebots seitens des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar